|
Gebührenpflicht für Internet-PCs - Neuartige Rundfunkgeräte
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die
TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Welche Privathaushalte sind von der Gebühr betroffen?
Betroffensind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehenhaben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nureinen internetfähigen PC. Ab 1. Januar 2007 muss dieser bei der GEZgemeldet werden. Statistisch wird allerdings davon ausgegangen, dassnahezu 100% der Privathaushalte zumindest ein Radio besitzen. |
|