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Das Arbeitsverhältnis beginnt mit Wirkung zum 01.10.2020 und wird bis zum
31.03.2021 als befristetes Arbeitsverhältnis (zur „Erprobung des Arbeitnehmers“
gem. § 14 I TzBfG) abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet zum
vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der
Probezeit ist das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei
Wochen kündbar.
Wird das befristete Arbeitsverhältnis verlängert, gilt es von Anfang an als
Dauerarbeitsverhältnis. Nach Ablauf der Probezeit richten sich die
Kündigungsfristen für Arbeitgeberin und Arbeitnehmer nach den gesetzlichen
Bestimmungen. xxx
老板解释说,6个月后如果可以,自动变成Dauerarbeitsvertrag(不包含试用期,不用另外签新合同,我可以得到一个Bestaetigung)。
6个月后如果不行,自动结束合同,不需要Kun
这话靠谱吗?
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