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Darf ein Mieter den unterschriebenen Mietvertrag widerrufen?
Einen bereits unterschriebenen Mietvertrag ohne Kündigungsfrist aufzulösen ist schwierig, aber unter bestimmten Vorrausetzungen machbar. Damit der Widerruf gelingt, müssen zwei Eckpunkte gegeben sein. Der Vermieter muss Unternehmer im Sinne des Gesetzes (§ 14 BGB) sein. Das ist er nur, wenn er mehrere Wohnungen – also mindestens zwei – vermietet.
Zudem muss der Mietvertrag über Fernkommunikationsmittel geschlossen worden sein per (Brief, E-Mail, Telefon, etc.). In Zeiten der Coronapandemie kann das durchaus häufiger vorkommen. Sind diese Eckpunkte gegeben, besteht ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage – ohne Widerrufsbelehrung verlängert sie sich auf 12 Monate und 14 Tage.
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