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4.1 Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowei als vertraulich bezeichnente angelegenheiten des Arbeitgebers und mit dem Arbeitgeber verbundener Gesellschaften, gegenüber Außenstehenden und unbeteiligten Mitarbeitern unbedingtes Stillschweigen zu bewahren. Technische, kaufmänische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, gelten im Zweifel als Geschäftsgeheimnisse.
4.2 Diese Verpflichtung nach Ziffer 4.1 gilt auch nach Beendigung des Anstellungsvertrges. Soweit der Mitarbeiter dadurch in seinem beruflichen Fortkommen unangemessen behindert werden sollte, kann er vom Arbeitgeber die Einschränkung der Gehemihaltungspflicht verlangen. 4.1 正常。
4.2 可以找同样工作,但是要继续尽4.1中的沉默责任。
仅供参考。
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