|
Wir raten Ihnen auch, nicht auf Verjährung der Abmahnung zu hoffen. Die durch Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung von Rechtsanwaltskosten verjähren nach drei Jahren. Allerdings nur dann, wenn keine Klage gegen Sie eingereicht wird. Häufig erhalten Abgemahnte kurz vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist der Abmahnung einen Mahnbescheid. Mit diesem wird versucht, die Zahlung noch vor der Verjährung einzufordern. Gegen einen solchen Mahnbescheid, der Ihnen in einem gelben Umschlag zugestellt wird, sollten Sie umgehend in den nächsten zwei Wochen Widerspruch einlegen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.5.2016 – I ZR 48/15 entschieden, dass Schadensersatzansprüche nach 10 Jahren verjähren.
https://www.wbs-law.de/lp/abmahn ... 6KgUas73BoCvKfw_wcB |
|