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那个申报是和报税没关系的。只用于统计。超过一定数额(12.500 Euro)有申报的义务(AWV Meldepflicht) 。不然有可能会被罚款。是不是要交税要问税务局。
Aus Gründen der Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr zwecks Erhebung der Zahlungsbilanz und Außenhandelsstatistik haben der zahlungspflichtige Inländer (bei Zahlungen an Ausländer) und der inländische Zahlungsempfänger (bei Zahlungen von Ausländern) nach § 67 Abs. 1 AWV ab einer Meldeschwelle von mehr als 12.500 Euro[6] oder Gegenwert in Fremdwährung (§ 67 Abs. 2 AWV) ausgehende oder eingehende Zahlungen mit dem Vordruck „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ (Z1/Z4) zu melden (§ 67 Abs. 4 AWV). Ausgenommen von der Meldepflicht sind Exporterlöse, Importzahlungen und bestimmte Zahlungen für kurzfristige Kredite. Kreditinstitute weisen automatisch bei grenzüberschreitenden Zahlungen darauf hin, dass diese Meldepflichten vom Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfänger zu beachten sind.
Die Meldung erfolgt in Deutschland an die Bundesbank, eine Missachtung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. |
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